Sekundare Darlegungslast aufgeweicht? OLG Hamm lässt hoffen
In einem Beschluss vom 27.10.2011 (Az. 22 W 82/11) lässt das OLG Hamm viele Abgemahnte aufatmen. Das Gericht hat anders als die Gerichte in Köln und Hamburg die so genannte Stöerhaftung, also die Verantwortlichkeit für den Anschlussinhaber, wenn über dessen Anschluss eine Rechtsverletzung begangen wird, eingeschränkt. Im konkreten Fall ging es darum, dass der Abgemahnte ...

