Rechtsanwalt Dr. Frank Zander hat an der Universität in Mannheim Jura studiert. Sein Referendariat absolvierte er in Darmstadt und war hierbei unter anderem in einer deutschen Großkanzlei in München tätig. Nach dem Zweiten Staatsexamen gründete er im Herbst 2008 die Kanzlei Zander und spezialisierte sich neben dem Gewerblichen Rechtsschutz und der Online-Shop-Betreuung auf das Medizinrecht. Nach seiner Promotion auf dem Gebiet des Vergaberechts zu aktuellen Fragen der Rettungsdienstvergabe arbeitete er als angestellter Anwalt in einer Karlsruher Kanzlei auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und dem Urheberrecht und bearbeitete dort mehrere tausend Fälle im Bereich des Filesharings, ehe er im Herbst 2011 mit Daniel Gönnheimer die Kanzlei Gönnheimer Zander Rechtsanwälte gründete.

Rechtsanwalt Dr. Zander hat bereits zahlreiche gerichtliche Verfahren mit urheberrechtlichem Bezug geführt und Erfahrungen von mehreren tausend Abmahnungen wegen Filesharings. Er publiziert regelmäßig zu urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Themen.

 

Veröffentlichungen (Auzug):

Die Grenzen zulässiger Drittunterwerfung – Der IP-Rechts-Berater 3/2011, 69 (zusammen mit Dr. Markus Mayer).

Die Problematik der Störerhaftung bei Unternehmen – Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM) 2011, 305.