Hier finden Sie einige Videos zum Thema Abmahnungen. Diese informieren Sie kurz und schnell über Verhaltensmöglichkeiten. Wenn dann noch Fragen offen sind – wir freuen uns auf Ihren Anruf und stehen Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne zur Verfügung.

Schwerpunkt Internetrecht

Die Anwälte der Kanzlei Gönnheimer Zander haben sich seit ihrer Zulassung konsequent auf das Internetrecht spezialisiert. Wir vertreten Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Diese Spezialisierung bietet Ihnen schnelle und kostengünstige, vor allem aber kompetente Hilfe, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Bedauerlicherweise finden sich auch unter Anwälten so genannte “schwarze Schafe”, die Abgemahnten ihre “Hilfe” anbieten. Nicht selten sind hierbei Anwälte am Werk, die vom Urheberrecht schlicht keine Ahnung haben und Ihre Mandanten mit falschen Ratschlägen in teure Prozesse treiben. Auch wenn Abmahnungen im Filesharing-Bereich mittlerweile zum Alltag vieler Internet-Nutzer gehören – zum anwaltlichen Alltag gehören Sie bei zahlreichen Kollegen gerade nicht. Gehen Sie im Falle einer Abmahnung daher zum Spezialisten!  Die Kanzlei Gönnheimer hat ihren Schwerpunkt im Bereich der Filesharing-Abmahnung und hilft Ihnen individuell zugeschnitten auf Ihre Abmahnung – nicht mit Serienbriefen und Textbausteinen. Setzen Sie hierbei auf die Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich.

Problem Filesharing

Es hat wohl schon fast jeder getan – Musik im Internet „gezogen“ oder offiziell: Download eines oder mehrerer Musiktitel/Musikalbum/Mp3. Das Problem hierbei: Das geschützte Werk wird dann auch anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht. Dieses Zugänglichmachen wird im Rahmen einer Abmahnung wegen Filesharings verfolgt. Lange hat es gedauert, bis es legale Möglichkeiten für solche Downloads gab, nach wie blüht der Tausch in Musikbörsen (peer-to-peer Netzwerke) wie eMule, bittorrent oder Kazaa. Nur ist dieser Tausch nicht immer legal. Viele machen es und immer mehr werden dabei erwischt. Die Folge: eine teure Abmahnung von Anwaltskanzleien wie Rasch, Waldorf Frommer, Fareds, etc. die solche peer-to-peer Netzwerke wie bittorrent oder Vuze überprüfen lassen. In vielen Fällen ist eine solche Abmahnung dann auch berechtigt, von Rechtsmissbrauch kann selten die Rede sein.

Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk im Internet beispielsweise in peer-to-peer Netzwerken wie bittorrent oder Vuze öffentlich zugänglich macht, ohne das Recht hierfür zu besitzen, macht sich unter Umständen strafbar und oftmals auch schadensersatzpflichtig. Nur in welcher Höhe? Die Summen in der Abmahnung reichen von 400 bis hin zu 1.200 Euro. Dennoch sind diese Beträge oft überhöht, sind Sie nicht Täter der Urheberrechtsverletzung, schulden Sie auch keinen Schadensersatz.

Telefonische Ersteinschätzung

Nutzen Sie die Möglichkeit einer telefonischen (kostenfreien) Ersteinschätzung der Situation durch spezialisierte Anwälte und rufen Sie uns an, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer oder einer anderen Kanzlei erhalten haben. Gerne nehme ich eine solche Ersteinschätzung auch per E-Mail vor.

Gerade im Fall einer Abmahnung im Urheberrecht ist es wichtig, anwaltliche Hilfe zu nutzen. Diese ist nicht so teuer wie man denkt, in den meisten Fällen spart man sich hierdurch sogar jede Menge Geld. Wir arbeiten in Filesharingfällen für einen geringen Pauschalpreis, den Sie vor usnerer Beauftragung erfahren.

Abmahnung wegen Filesharing – Was nun?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren. Erste Tipps und Ratschläge hierzu finden Sie auf dieser Seite in der Rubrik “Erste Hilfe”. Auch wenn Abmahnungen ein Massenphänomen geworden sind – für die Abmahnung, die an Sie gerichtet ist, sollte eine Verteidigungs-Strategie auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Sprechen wir am besten heute noch über Ihre Möglichkeiten.