In den Abmahnungen finden sich regelmäßig sehr hohe Beträge, die dann letztlich zu einem vermeintlich günstigen Pauschalpreis zusammengefasst werden. Häufig sind jedoch auch diese Beträge noch überhöht. Im Rahmen unserer Tätigkeit gelingt es uns in den meisten Fällen die Forderung abzuwehren oder erheblich zu reduzieren. Unser Ziel ist es, dass Sie so wenig wie möglich zahlen, am besten gar nichts zahlen müssen.
Auch bei unseren Kosten im Falle einer Abmahnung wegen Filesharings ist es uns wichtig, Sie finanziell so wenig wie möglich zu belasten. Für die außergerichtliche Tätigkeit berechnen wir regelmäßig eine Pauschale unterhalb von 200 Euro, so dass Sie von Anfang an wissen, was unsere Tätigkeit kostet. Hierin sind alle Kosten für unsere Tätigkeit umfasst – volle Transparenz, keine versteckten Kosten und ein “Rund-um-sorglos”-Paket.
Bevor Sie uns beauftragen, können Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Vor unserer Beauftragung hören wir uns zunächst Ihren Fall an und geben eine erste Einschätzung ab, ob eine Beauftragung sinnvoll erscheint oder nicht. In diesem Erstkontakt teilen wir Ihnen dann auch die konkreten Kosten mit. Erst nach Auftragserteilung wird die Pauschale fällig. Zögern Sie daher nicht, sich von spezialisierten Anwälten unverbindlich beraten zu lassen.


