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Waren es anfänglich nur wenige Kanzleien, die Abmahnungen wegen Filesharing ausgesprochen haben, gibt es zwischenzeitlich eine ganze Menge von Urhebern und Kanzleien, die Abmahnungen aussprechen: Waldorf Rechtsanwälte für: Sony Music Entertainment Deutschland GmbH, Warner Music Group Germany Holding GmbH, EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Häufig abgemahnte Werke sind Hörbücher, insbesondere aus der Reihe "Die drei ???", aber auch von Hape Kerkeling sowie Lieder/Musikalben von Künstlern oder Komponisten, die bei einem der oben genannten Labels unter Vertrag sind wie beispielsweise AC/DC, Andrea Berg, Atze Schröder, Die Fantastischen Vier, Revolverhelden, Silbermond, etc. Nümann+Lang für: Komponisten, beispielsweise Andreas Donauer (Fliegerlied), David Vogt (ua Schöne neue Welt - Culcha Candela), Allan Eshuijs, Yann Pfeifer, Manuel Reuter (Künstlerin Cascada), Uptunes GmbH (Dance Nation vs. Shaun Baker), etc. Rasch Rechtsanwälte für: schwerpunktmäßig Universal Music GmbH Zimmermann Decker für: Tonpool Medien GmbH Bindthardt Fiedler Rixen Zerbe für: den Künstler und Komponisten Bushido Dies sind nur einige der Kanzleien die in diesem Bereich sehr aktiv sind. Auch wenn solche Abmahnungen massenhaft verschickt werden, sind solche Abmahnungen nicht zwingend rechtswidrig. Dies gilt vor allem dann, wenn eine entsprechende Urheberechtsverletzung tatsächlich begangen wurde. In einem solchen Fall hat es keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit, dass solche Abmahnungen massenhaft verschickt wurden. Ganz im Gegenteil: Die meisten Abmahnungen die in diesem Bereich ausgesprochen werden, sind rechtmäßig. |