www.mp3abmahnung.de

Die Anwaltskanzlei Gönnheimer hat sich seit ihrer Gründung konsequent auf das Internetrecht spezialisiert und vertritt Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Diese Spezialisierung bietet Ihnen schnelle und kostengünstige, vor allem aber kompetente Hilfe, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Bedauerlicherweise finden sich auch unter Anwälten so genannte "schwarze Schafe", die Abgemahnten ihre "Hilfe" anbieten. Nicht selten sind hierbei Anwälte am Werk, die vom Urheberrecht schlicht keine Ahnung haben und Ihre Mandanten mit falschen Ratschlägen in teure Prozesse treiben. Auch wenn Abmahnungen im Filesharing-Bereich mittlerweile zum Alltag vieler Internet-Nutzer gehören - zum anwaltlichen Alltag gehören Sie bei zahlreichen Kollegen gerade nicht. Gehen Sie im Falle einer Abmahnung daher zum Spezialisten!  Die Kanzlei Gönnheimer hat ihren Schwerpunkt im Bereich der Filesharing-Abmahnung und hilft Ihnen individuell zugeschnitten auf Ihre Abmahnung - nicht mit Serienbriefen und Textbausteinen.

Es hat wohl schon fast jeder getan – Musik im Internet „gezogen“ oder offiziell: Download eines oder mehrerer Musiktitel/Musikalbum/Mp3. Lange hat es gedauert, bis es legale Möglichkeiten für solche Downloads gab, nach wie blüht der Tausch in Musikbörsen (peer-to-peer Netzwerke) wie eMule, bittorrent oder Kazaa. Nur ist dieser Tausch nicht immer legal. Viele machen es und immer mehr werden dabei erwischt. Die Folge: eine teure Abmahnung von Anwaltskanzleien wie Rasch, Waldorf, Schalast, etc, die solche peer-to-peer Netzwerke wie eMule, bittorrent oder Kazaa überprüfen lassen. In vielen Fällen ist eine solche Abmahnung dann auch berechtigt, von Rechtsmissbrauch kann selten die Rede sein.

Wer einen oder mehrere Musiktitel/Mp3 im Internet beispielsweise in peer-to-peer Netzwerken wie eMule, bittorrent oder Kazaa öffentlich zugänglich macht, ohne das Recht hierfür zu besitzen, macht sich unter Umständen strafbar, in jedem Fall jedoch schadensersatzpflichtig. Nur in welcher Höhe? Die Summen in der Abmahnung reichen von 400 bis hin zu 1.200 Euro.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer telefonischen Ersteinschätzung der Situation durch mich und rufen Sie mich an, wenn Sie eine Abmahnung wegen eines Download/Upload von einem oder mehreren Musiktiteln/Musikalbum/ Mp3 in peer-to-peer Netzwerken wie eMule, bittorrent oder Kazaa erhalten haben. Gerne nehme ich eine solche Ersteinschätzung auch per E-Mail vor.

Gerade im Fall einer Abmahnung im Urheberrecht wegen eines Download/Upload von einem oder mehreren Musiktiteln/Musikalbum/ Mp3 in peer-to-peer Netzwerken wie eMule, bittorrent oder Kazaa ist es wichtig, anwaltliche Hilfe zu nutzen. Diese ist nicht so teuer wie man denkt, in den meisten Fällen spart man sich hierdurch sogar jede Menge Geld. In Fällen einer Abmahnung wegen eines Download/Upload von einem oder mehreren Musiktiteln/Musikalbum/ Mp3 arbeite ich für einen geringen Pauschalpreis.

Abmahnung - was nun?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren. Erste Tipps und Ratschläge hierzu finden Sie auf dieser Seite in der Rubrik "Erste Hilfe". Auch wenn Abmahnungen ein Massenphänomen geworden sind - die Abmahnung, die an Sie gerichtet ist, sollte eine Verteidigungs-Strategie auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Sprechen wir am besten noch jetzt über Ihre Möglichkeiten .

 
Sie befinden sich hier: Start Leistungen