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In den Abmahnungen finden sich regelmäßig sehr hohe Beträge, die dann letztlich zu einem vermeintlich günstigen Pauschalpreis zusammengefasst werden. Häufig sind jedoch auch diese Beträge noch sehr hoch. Im Rahmen meiner Tätigkeit versuche ich diese Beträge nochmals deutlich zu reduzieren, was je nach Einzelfall auch möglich ist. Meine Kosten im Falle einer Abmahnung wegen eines Musikalbums oder eines Filmes sind für die außergerichtliche Tätigkeit regelmäßig mit einer Pauschale unterhalb von 200 Euro abgedeckt, so dass Sie von Anfang an wissen, was meine Tätigkeit kostet. Bevor Sie mich beauftragen, können Sie mich jedoch gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Vor meiner Beauftragung höre ich mir zunächst Ihren Fall an und gebe eine erste Einschätzung ab, ob eine Beauftragung sinnvoll erscheint oder nicht. In diesem Erstkontakt teile ich Ihnen dann auch die konkreten Kosten mit. Erst nach Auftragserteilung wird die Pauschale fällig. |