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Wenn Sie eine Abmahnung wegen des illegalen Verbreitens eines Musikalbums oder eines Films erhalten haben gilt es in erster Linie Ruhe zu bewahren.

Der nächste Schritt ist die Beachtung der Frist. Diese ist sehr kurz und darf keinesfalls versäumt werden. Verstreicht die Frist droht  unter Umständen ein sehr teures Verfügungsverfahren. Dies können Sie nur vermeiden, indem Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Ohne die fristgerechte Abgabe einer Unterlassungserklärung können sich die Kosten verdoppeln oder gar verdreifachen. Aber erst einmal Schritt für Schritt:

Prüfen Sie, ob das in der Abmahnung genannte Verhalten zutreffen könnte. Auch wenn dies der Fall ist, bedeutet dies noch lange nicht, dass Sie diese Kosten in voller Höhe zahlen müssen. Aber auch im umgekehrten Fall bedeutet dies nicht, dass Sie nichts zahlen müssen und nicht reagieren müssen, wenn Sie nichts getan haben. Dies kann unter Umständen teuer werden.

Den meisten Abmahnungen sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen beigefügt, die in der Form jedoch nicht unterschrieben werden sollten. Die Unterlassungserklärung sollte stets auf den entsprechenden Einzelfall modifiziert abgegeben werden. Warum soll die Unterlassungserklärung modifiziert werden?

Hierfür gibt es mehrere Gründe:

1. Bereits der Wortlaut vieler vorgefertigter Unterlassungserklärungen impliziert ein Schuldeingeständnis.Wenn Sie es aber nicht gewesen sind, sollten Sie auch nichts eingestehen.

2. Regelungen darüber, wer die Anwaltskosten zu tragen hat, haben in einer Unterlassungserklärung in aller Regel nichts verloren.Dennoch finden sich solche Klauseln in nahezu jeder Unterlassungserklärung. Wenn Sie die Kosten jedoch reduzieren möchten, sollten Sie keine Erklärung unterschreiben, in der Sie sich zur Zahlung eines gewissen Betrags verpflichten. Ihre Verhandlungsbasis wird dadurch nicht besser!

3. Sie sollten jedoch in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn Sie nicht hundertprozentig ausschließen können, dass Sie die abgemahnte Handlung nicht vorgenommen haben. Ansonsten droht ein sehr teures Verfügungsverfahren, in dem Sie vorerst den Kürzeren ziehen werden.

Daher sollten Sie eine Unterlassunsgerklärung stets ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber gleichwohl rechtsverbindlich abgeben. Die Handlung, die Sie künftig unterlassen wollen (und mit Ihrer Unterschrift bestätigen) sollten Sie so genau wie möglich umschreiben. Sollten Sie tatsächlich sehr aktiv in Tauschbörsen gewesen sein, bieten sich Formulierungen an, die auch ein anderes Verhalten mit einschließen. Denn oftmals ist in solchen Fällen die erste Abmahnung nicht die letzte Abmahnung.

Nutzen Sie daher die Möglichkeit einer Ersteinschätzung durch einen Anwalt, ehe Sie voreilig Dinge unterschreiben, die Sie später womöglich bereuen. Die Kosten meiner Beauftragung sind denkbar im gering. Bereits ab 160 Euro nehme ich Ihre außergerichtlichen Interessen wahr. Bevor Gelder fließen, höre ich mir aber selbstverständlich Ihr konkretes Problem an. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.



 
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