Täglich melden sich Abgemahnte wegen des Vorwurfs des illegalen Zugänglichmachens von urheberrechtlich geschützten Werken in Tauschbörsen, die aufgrund der Spezialisierung schnell und kompetent auch bei kurzen Fristen beraten werden können. Die Rechtsanwälte Gönnheimer und Dr. Zander verfügen hier über zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche (auch strafrechtliche) Erfahrungen und haben mehrere tausend Fälle aus dem Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen bearbeitet.

Wichtig ist uns hierbei Ehrlichkeit: In vielen Fällen ist es uns gelungen, die Forderungen deutlich zu reduzieren oder gar vollständig abzuwehren. Den Abgemahnten jedoch schon zu Beginn und ohne Einzelfallprüfung zu versichern, dass sie keinen Cent zahlen müssen halten wir für eine Lüge, die schnell aufgedeckt wird. Die Wahrscheinlichkeit, verklagt zu werden, ist verschwindend gering, so dass man dies durchaus in seine Überlegungen, ob überhaupt und wenn ja wie viel man zahlt, einbeziehen muss. Von Anfang an zu sagen, dass man nicht zahlen muss, ist jedoch mit Blick auf das geltende Recht schlicht falsch. Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob man zahlen möchte und ob es Sinn macht zu zahlen. Letzteres kann man sehr oft mit “Nein” beantworten. Diese Entscheidung muss stets im Einzelfall entschieden werden und kann nicht im ersten Telefonat beurteilt werden. Ein seriöser Anwalt weist Sie auch hierauf hin.

Rechtsanwalt Daniel Gönnheimer
Rechtsanwalt Dr. Frank Zander