Strafbefehl und Freispruch nach U+C Abmahnung
Am 30.06.2011 musste sich ein Mandant meiner Kanzlei einer Hauptverhandlung im Strafverfahren in Karlsruhe stellen, nachdem ihm im Vorfeld durch die Kanzlei U+C eine Abmahnung wegen des unerlaubten Uploads urheberrechtlich geschützter Werke eine Abmahnung zugestellt wurde.
Falsche Anwaltswahl – vorher informieren worauf es ankommt!
Den Mandanten hat es gleich doppelt getroffen – zunächst hat sein Anwalt sämtliche Fristen verstreichen lassen und keine Unterlassungserklärung abgegeben – vielmehr hat er angeboten, man könne den Computer durchsuchen bzw. begutachten lassen. Das LG Magdeburg hat in einem aktuellen Urteil (11.05.2011, Az. 7 O 1337/10) klargestellt, dass dies gerade kein taugliches Beweismittel ist. Auch ...
Das Strafverfahren
Aber zurück zur Strafverhandlung. Anschlussinhaber war der Ehemann, über den Anschluss soll ein Film aus dem pornografischen Bereich öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Dem nichts ahnenden Ehemann hat man einen Strafbefehl wegen der Verbreitung pornografischer Schriften zugestellt, wogegen den durch meine Kanzlei Einspruch eingelegt wurde. Durch den eingelegten Einspruch kam es zur Hauptverhandlung. Für den ...

