Abmahnung Filesharing – was ist das eigentlich?
Wenn über Ihren Anschluss ein urheberrechtlich geschütztes Lied oder ein Film heruntergeladen werden kann, treten Sie als Anschlussinhaber als Anbieter auf. Sie machen – oftmals ohne es zu wissen – ein urheberrechtlich geschütztes Werk öffentlich zugänglich und erhalten eine Abmahnung. Mit der Abmahnung wegen Filesharing soll ein gerichtliches Verfahren vermieden werden. Gefordert wird daher die Abgabe einer Unterlassungserklärung und ein pauschaler Vergleichsbetrag.
Ich habe nichts getan, warum wurde ich abgemahnt?
Die Kanzlei, die Sie anschreibt, wirft Ihnen vor, dass über Ihren Anschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk in Tauschbörsen (Filesharing-Netzwerken) angeboten wurde. Es kommt hier in erster Linie nicht darauf an, ob Sie es selbst waren, ein Familienmitglied oder gar ein unbekannter Dritter – die Abmahnung wegen Filesharing richtet sich an den Anschlussinhaber und nicht zwingend an den Täter.
Ich bin es nicht gewesen, soll ich dennoch eine Unterlassungserklärung abgeben?
Wohl ja. Wenn Sie es nicht gewesen sind, empfiehlt es sich dennoch, eine Unterlassungserklärung (UE) abzugeben. Dies sollte aber nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung sein, die der Abmahner mitschickt. Nach einer Filesharing-Abmahnung sollten Sie eine modifizierte UE abgeben, die kein Schuldanerkenntnis enthält. So vermeiden Sie ein sehr teures Verfügungs- oder Unterlassungsverfahren bei Gericht. Im Anschluss daran kann man ohne hohes Kostenrisiko die Abmahnung prüfen. Unter Umständen war die Abmahnung unberechtigt und Sie müssen keine Kosten zahlen.
Was ist sonst noch zu tun?
Auch wenn Sie es nicht gewesen sind – ignorieren Sie die Abmahnung wegen Filesharing auf gar keinen Fall. Die Gerichte sprechen hier von der Antwortpflicht des Abgemahnten. Zunächst sollten Sie den Fall prüfen und sich erkundigen, ob – wenn nicht Sie das geschützte Werk heruntergeladen haben – den „Täter“ kennen. Als nächstes sollten Sie einen spezialisierten Anwalt aufsuchen, der Ihnen weitere Reaktionsmöglichkeiten bei einer Abmahnung bei Filesharing nennen kann.
Was können wir für Sie tun?
Wir sind seit Jahren spezialisiert im Urheberrecht tätig und haben bereits mehrere tausend Verfahren wegen Filesharing-Abmahnungen betreut. Wir kennen eigentlich jede Kanzlei, die in Deutschland urheberrechtliche Filesharing-Abmahnungen ausspricht und haben täglich mit solchen Abmahnungen zu tun. Aufgrund dieser Spezialisierung profitieren Sie von einer schnellen, kompetenten und preiswerten Hilfe. In der Regel nehmen wir für eine geringe Pauschale Ihre Interessen im außergerichtlichen Bereich wahr. Wir fertigen für Sie eine wirksame, modifizierte Unterlassungserklärung an und führen den gesamten Schriftverkehr mit der Kanzlei die eine Abmahnung wegen Filesharing verschickt hat – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir unterrichten Sie über jeden Schritt und sagen Ihnen, was als nächstes zu tun ist.
Setzen Sie auf jahrelange Erfahrung im Bereich des Urheberrechts. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.


