Haben auch Sie eine Abmahnung von Zimmermann Decker erhalten? Hier erhalten Sie schnelle Hilfe!
Sie haben eine Abmahnung von Zimmermann Decker erhalten? Zimmermann Decker aus Hamburg fordert Sie auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bietet Ihnen an, die Sache schnell und außergerichtlich durch Zahlung eines Betrages 425 Euro oder mehr zu erledigen? Dann sollten Sie jetzt Ruhe bewahren und nicht voreilig handeln!
Wir können auf das Know-How aus der Bearbeitung von mehreren tausend Abmahnungen im Bereich des Filesharings zurückgreifen und wissen daher genau, was jetzt zu tun ist und wie Sie sich fühlen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles. Wir helfen Ihnen, sich gegen die Forderungen der Kanzlei Zimmermann Decker zu wehren. Alles was Sie tun müssen, um uns zu beauftragen, finden Sie unter http://www.mp3abmahnung.de/erste-hilfe/.
Wer ist Zimmermann Decker?
Die Kanzlei Zimmermann Decker ist eine seit einigen Jahren im Bereich von Filesharing-Abmahnungen tätige Kanzlei. Zimmermann Decker fordert in den Abmahnungen von Liedern der Künstler Nena oder Xavier Naidoo meist einen Betrag von 425 Euro (bei einem Lied). Im März 2012 wurden Abmahnungen für Caroline von Brünken und Jens Ophälders ausgesprochen. Die Kanzlei vertritt bzw. vertrat unter anderem:
- Tonpool Medien (Alben von Nena und Xavier Naidoo)
- Planet Punk Music
- Caroline von Brünken und Jens Ophälders
Warum wurden Sie von Zimmermann Decker abgemahnt?
Die Kanzlei Zimmermann Decker wirft Ihnen vor, ein Musikalbum oder mehre Lieder aus den deutschen Top-100-Single-Charts oder einem Sampler wie den Bravo Hits öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Im Rahmen einer Tauschbörse bzw. einem Filesharing-Netzwerk wurde festgestellt, dass über Ihren Anschluss das entsprechende Werk heruntergeladen werden konnte. Die Kanzlei Zimmermann Deckerstützt sich hier auf Angaben einer Ermittlungsfirma.
Gibt es Besonderheiten?
Ja. Gerade bei Abmahnungen aus den German Top-100 Single-Charts und Samplern wie der Bravo Hits, drohen Folgeabmahnungen von anderen Rechteinhabern. Aufgrund unserer Erfahrungen in diesem Bereich kennen wir die aktuellen Abmahnungen und können Sie beraten, wie man hier ggf. weitere Abmahnungen vermeiden kann
Muss ich jetzt einen Anwalt einschalten?
Wir erleben es nahezu jeden Tag, dass sich Internetnutzer an uns wenden, die eine falsche Unterlassungserklärung abgegeben haben und jetzt in Panik verfallen. Für modifizierte Unterlassungserklärung gibt zahlreiche schlechte Muster im Internet. Das Problem: Ob Sie ein gutes oder schlechtes Muster haben, wissen Sie erst, wenn es zu spät ist. Eine ungeeignete Unterlassungserklärung kann zu einem teuren Verfügungsverfahren führen. Hier kommen schnell mehrere tausend Euro an Anwaltskosten zusammen. Experimente mit vorgefertigten Unterlassungserklärungen können daher sehr teuer werden und sollten vermieden werden. Deshalb sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt war, nicht unterschreiben, aber auch irgendwelche Muster aus dem Internet mit Vorsicht genießen. Überlassen Sie dies einem spezialisierten Rechtsanwalt, der genau weiß, was er tut. Die Rechtsanwälte Daniel Gönnheimer und Dr. Frank Zander können zusammen auf eine Erfahrung aus der Betreuung von mehreren tausend Abmahnungen im Bereich des Filesharings zurückgreifen.
Lohnt sich ein spezialisierter Anwalt?
Wir als auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisierte Anwälte helfen Ihnen in mehrfacher Hinsicht. Zum einen erhalten Sie kompetenten Rechtsrat und eine sichere Unterlassungserklärung. Zum anderen ist mit der Abgabe der Unterlassungserklärung die Sache keineswegs erledigt. Die abmahnende Kanzlei fordert oftmals weiterhin Schadensersatz bzw. Erstattung von Anwaltskosten. Insbesondere bei der Abwehr oder Reduzierung dieser Forderungen helfen wir Ihnen. In nahezu allen Fällen konnten wir für unsere Mandanten eine erhebliche Reduzierung der Forderung erreichen, auch eine völlige Zahlungsverweigerung kann erfolgsversprechend sein. Die Anwälte unserer Kanzlei haben Erfahrung aus der Betreuung von mehreren tausend Abmahnungen im Bereich des Filesharings und wissen genau, worauf es jetzt ankommt. Diese Erfahrung kommt Ihnen zu Gute.
Ich gebe einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und ignoriere alle weiteren Schreiben.
Dieses Verhalten, welches man oft in Internet-Foren liest, ist in mehrfacher Hinsicht gefährlich:
Gerade zum Jahreswechsel 2011/2012 kam es vermehrt zu Klagen der abmahnenden Kanzleien. Alleine Walldorf Frommer hat wohl mehr als 1.400 Klagen beim Amtsgericht München eingereicht. Es stimmt also nicht, dass man alle „Bettel-Briefe“ ignorieren sollte. Haben Sie überhaupt nichts zur Sache gesagt, haften Sie ggf. sogar, weil Sie Ihre Antwortpflicht verletzt haben.
Zum anderen muss man feststellen, dass es sehr oft nicht bei einer Abmahnung bleibt. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen helfen, die Gefahr solcher Folgeabmahnungen zu minimieren.
Noch Fragen?
Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und füllen Sie das untenstehende Formular auf. Die Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch unter http://www.mp3abmahnung.de/erste-hilfe/.

