Haben auch Sie eine Abmahnung von Schalast und Partner erhalten? Hier erhalten Sie schnelle Hilfe!

Wer ist Schalast und Partner?

Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt über das Frankfurter Büro seit längerer Zeit wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab. Schalast und Partner vertritt überwiegend die Digiprotect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH und mahnt schwerpunktmäßig Musikwerke ab. Unter anderem wurden bzw. werden die folgenden Musikwerke und Künstler abgemahnt:

Casandra Stehen – Gebt alles

Cassey Doreen – Girls just want to have fun

Frauenarzt und Manny Marc – Das geht ab, Disco Pogo u.a.

Glashaus – Neu (Album)

Groove Coverage – Angeline

Kool Savas – Aura

Scooter – Jump that rock (wath ever you want) u a.

Warum wurden Sie von Schalast und Partner abgemahnt?

Die Kanzlei Schalast und Partner wirft Ihnen vor, ein Musikalbum oder mehre Lieder aus den deutschen Top-100-Single-Charts öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Im Rahmen einer Tauschbörse bzw. einem Filesharing-Netzwerk wurde festgestellt, dass über Ihren Anschluss das entsprechende Werk heruntergeladen werden konnte. Schalast und Partner stützt sich hier auf Angaben einer Ermittlungsfirma.

Gibt es Besonderheiten?

Ja. Manchmal sind die Werke, die Schalast und Partner abmahnt bereits von anderen Kanzleien abgemahnt worden. Hier ist zum einen zu prüfen, ob überhaupt noch ein Unterlassungsanspruch besteht und vor allem – ob der Mandant, meist die Digiprotect tatsächlich die entsprechenden Rechte hat. Ist dies nicht der Fall, ist die Abmahnung ggf. unwirksam und löst keine Kostenpflicht aus.

Was will Schalst und Partner von Ihnen?

Die Kanzlei fordert zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von unterschiedlich hohen Beträgen, die sich in der Regel bei  550 Euro bewegen. Seit neuestem gewährt Schalast und Partner einen „Schnellzahler-Rabatt“ in Höhe von 430 Euro an. Der Betrag wird nicht weiter aufgeschlüsselt. Für die Abgabe der Unterlassungserklärung setzt Schalast und Partner eine kurze Frist, die Sie keinesfalls verstreichen lassen sollten. Im Zweifel beauftragen Sie einen Anwalt oder beantragen eine Fristverlängerung.

Was ist jetzt zu tun?

Auch wenn Sie es nicht gewesen sind – ignorieren Sie die Abmahnung auf gar keinen Fall. Die Gerichte sprechen hier von der Antwortpflicht des Abgemahnten. Zunächst sollten Sie den Fall prüfen und sich erkundigen, ob – wenn nicht Sie das geschützte Werk heruntergeladen haben – den „Täter“ kennen. Als nächstes sollten Sie einen spezialisierten Anwalt aufsuchen, der Ihnen weitere Reaktionsmöglichkeiten nennen kann. In jedem Fall sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die kein Schuldanerkenntnis enthält, aber dennoch wirksam ist. So beseitigen Sie die Wiederholungsgefahr und reduzieren das Risiko, verklagt zu werden, erheblich.

Hab ich eine Chance gegen die Abmahnung vorzugehen?

Ja. In den meisten Fällen gelingt es mit unserer Hilfe, den Betrag nach einer Abmahnung zu reduzieren

Was können wir für Sie tun?

Wir sind seit Jahren spezialisiert im Urheberrecht tätig und haben bereits mehrere tausend Verfahren betreut. Wir kennen eigentlich jede Kanzlei, die in Deutschland urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharings ausspricht und haben fast täglich mit Abmahnungen von Schalast und Partner zu tun. Aufgrund dieser Spezialisierung profitieren Sie von einer schnellen, kompetenten und preiswerten Hilfe. In der Regel nehmen wir für eine geringe Pauschale Ihre Interessen im außergerichtlichen Bereich wahr. Wir fertigen für Sie eine wirksame, modifizierte Unterlassungserklärung an und führen den gesamten Schriftverkehr mit Schalast und Partner – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir unterrichten Sie über jeden Schritt und sagen Ihnen, was als nächstes zu tun ist.

Setzen Sie auf jahrelange Erfahrung im Bereich des Urheberrechts. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.