Abmahnung von rka Reichelt Klute Aßmann erhalten?

Sie haben eine Abmahnung von rka Reichelt Klute Aßmann erhalten? Dann bewahren Sie zunächst Ruhe und handeln Sie nicht voreilig. Insbesondere dann, wenn Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sollten Sie dnicht unegprüft eine Unterlassungserklärung, sondern eine Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis abgeben.

Wir haben auf dieser Seite vom 28.01.2012 bis 05.03.2012 über die Abmahntätigkeit der Kanzlei .rka Rechtsanwälte – Reichelt Klute Aßmann im Zusammenhang mit Computerspielen Informationen veröffentlicht. Diesen Bericht halten wir nicht mehr vor. Wir veröffentlichen an dieser Stelle nun folgende Gegendarstellung:

 

Gegendarstellung

 

Sie berichten über unsere Abmahntätigkeit im Zusammenhang mit Computerspielen und verbreiten, dass wir für unsere Mandanten “oftmals Beträge zwischen 800 und 1.800 Euro” bzw. “die Zahlung von unterschiedlich hohen Beträgen, in der Regel 800, 1.500 und 1.800″, Euro fordern würden.

Hierzu stellen wir fest: Einen Betrag von EUR 1.800 haben für keinen unserer Mandanten verlangt.

Hamburg, den 05.03.2012

.rka Rechtsanwälte

 

Thomas Reichelt        Nikolai Klute       Michael Aßmann

 

 

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