Haben auch Sie eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte erhalten? Hier erhalten Sie weitere Informationen!

Wer sind Rasch Rechtsanwälte?

Die Kanzlei Rasch aus Hamburg ist eine der größten Kanzleien im urheberrechtlichen Abmahngeschäft und ist bereits seit vielen Jahren am Markt. Rasch mahnt für die größten Unternehmen der Musikbranche ab. Mandanten von Rasch Rechtsanwälte sind beispielsweise:

Universal Music GmbH

EM Music GmbH & Co.KG

Warner Music Group Germany

Warum wurden Sie von Rasch abgemahnt?

Die Kanzlei Rasch wirft Ihnen vor, ein Musikalbum oder mehre Lieder aus den deutschen Top-100-Single-Charts öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Im Rahmen einer Tauschbörse bzw. einem Filesharing-Netzwerk wurde festgestellt, dass über Ihren Anschluss das entsprechende Werk heruntergeladen werden konnte. Rasch stützt sich hier auf Angaben einer Ermittlungsfirma.

Was will Rasch von Ihnen?

Die Kanzlei fordert zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von meist 1.200 Euro, bei der öffentlichen Zugänglichmachung von zwei Musikalben in der Regel 1.800 Euro. Der Betrag wird nicht weiter aufgeschlüsselt. Für die Abgabe der Unterlassungserklärung setzt Rasch eine kurze Frist, die Sie keinesfalls verstreichen lassen sollten.

Was ist jetzt zu tun?

Auch wenn Sie es nicht gewesen sind – ignorieren Sie die Abmahnung auf gar keinen Fall. Die Gerichte sprechen hier von der Antwortpflicht des Abgemahnten. Zunächst sollten Sie den Fall prüfen und sich erkundigen, ob – wenn nicht Sie das geschützte Werk heruntergeladen haben – den „Täter“ kennen. Als nächstes sollten Sie einen spezialisierten Anwalt aufsuchen, der Ihnen weitere Reaktionsmöglichkeiten nennen kann. In jedem Fall sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die kein Schuldanerkenntnis enthält, aber dennoch wirksam ist. So beseitigen Sie die Wiederholungsgefahr und reduzieren das Risiko, verklagt zu werden, erheblich.

Was können wir für Sie tun?

Wir sind seit Jahren spezialisiert im Urheberrecht tätig und haben bereits mehrere tausend Verfahren betreut. Wir kennen eigentlich jede Kanzlei, die in Deutschland urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharings ausspricht und haben täglich mit Abmahnungen von Rasch zu tun. Aufgrund dieser Spezialisierung profitieren Sie von einer schnellen, kompetenten und preiswerten Hilfe. In der Regel nehmen wir für eine Pauschale von unter 200 Euro Ihre Interessen im außergerichtlichen Bereich wahr. Wir fertigen für Sie eine wirksame, modifizierte Unterlassungserklärung an und führen den gesamten Schriftverkehr mit Rasch – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir unterrichten Sie über jeden Schritt und sagen Ihnen, was als nächstes zu tun ist.

Setzen Sie auf jahrelange Erfahrung im Bereich des Urheberrechts. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.