Haben auch Sie eine Abmahnung von FAREDS erhalten? Hier erhalten Sie schnelle Hilfe!

Wer ist die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft?

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds in Hamburg ist seit 2011 im Bereich von Filesharing-Abmahnungen tätig und vertritt eine Vielzahl von Mandanten. Abgemahnt wird nahezu alles, was in Tauschbörsen angeboten wird, also Filme, Musik und Computerspiele. Aktuelle Abmahnungen von Fareds beziehen sich auf das Lied “Echt” von Glasperlenspiel. Mandant von FAREDS ist Christian Königseder, der nach Angabenvon Fareds Komponist und Textdichter sein soll.

 

Fareds hat bzw. mahnt derzeit unter anderem folgende Werke ab:

Aergo Trade GmbH Dave 202 – We are one

Bauhofer, von Bruenken, Gottschewski House Rockerz – HerzRasen

Bullmeister (Eisenlohr, Embaye, Bullmeister GbR) – Girls Beautiful

Celebrate Records GmbH Rockstroh -Wolke 7

Geto Gold Musikverlag GbR (für Die Atzen mit Nena) – Strobo Pop

Gruhnwald, Sven Göckede (für Sebastian Rocco & Bass-T) – Players In A Frame

Kindervater, Jens (auch zusammen mit Bülles, Frank) – Turn back Time und Michael Mind Project

Kinostar Theater GmbH – Survival of the Dead

KSM GmbH Champions – Fight For Glory

MIG Film GmbH – Journey to Promethea

Other Ego – Born this Way, What’s my name

Savoy Film GmbH Hetzjagd – Lauf um dein Leben

Track by Track Records UG Michael Mind Project – Delirious (div. Sampler)

The Final – Nächste Stunde: Rache

The Spiral – Tödliches Geheimnis

Warum wurden Sie von Fareds abgemahnt?

Die Kanzlei Fareds wirft Ihnen vor, ein Musikalbum oder mehre Lieder aus den deutschen Top-100-Single-Charts oder einem Sampler wie den Bravo Hits bzw. einen FIlm öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Im Rahmen einer Tauschbörse bzw. einem Filesharing-Netzwerk wurde festgestellt, dass über Ihren Anschluss das entsprechende Werk heruntergeladen werden konnte. Fareds stützt sich hier auf Angaben einer Ermittlungsfirma.

Gibt es Besonderheiten?

Ja. Gerade bei Abmahnungen aus den German Top-100 Single-Charts und Samplern wie der Bravo Hits, drohen Folgeabmahnungen von anderen Rechteinhabern. Aufgrund unserer Erfahrungen in diesem Bereich kennen wir die aktuellen Abmahnungen und können Sie beraten, wie man hier ggf. weitere Abmahnungen vermeiden kann.

Was will die Kanzlei Fareds von Ihnen?

Die Kanzlei fordert zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von unterschiedlich hohen Beträgen, die sich in der Regel zwischen 450 und 850 Euro bewegen. Für die Abgabe der Unterlassungserklärung setzt die Kanzlei Fareds eine kurze Frist, die Sie keinesfalls verstreichen lassen sollten.

Was ist jetzt zu tun?

Auch wenn Sie es nicht gewesen sind – ignorieren Sie die Abmahnung auf gar keinen Fall. Die Gerichte sprechen hier von der Antwortpflicht des Abgemahnten. Zunächst sollten Sie den Fall prüfen und sich erkundigen, ob – wenn nicht Sie das geschützte Werk heruntergeladen haben – den „Täter“ kennen. Als nächstes sollten Sie einen spezialisierten Anwalt aufsuchen, der Ihnen weitere Reaktionsmöglichkeiten nennen kann. In jedem Fall sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die kein Schuldanerkenntnis enthält, aber dennoch wirksam ist. So beseitigen Sie die Wiederholungsgefahr und reduzieren das Risiko, verklagt zu werden, erheblich.

Was können wir für Sie tun?

Wir sind seit Jahren spezialisiert im Urheberrecht tätig und haben bereits mehrere tausend Verfahren betreut. Wir kennen eigentlich jede Kanzlei, die in Deutschland urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharings ausspricht und haben nahezu täglich mit Abmahnungen von Fareds zu tun. Aufgrund dieser Spezialisierung profitieren Sie von einer schnellen, kompetenten und preiswerten Hilfe. In der Regel nehmen wir für eine geringe Pauschale Ihre Interessen im außergerichtlichen Bereich wahr. Wir fertigen für Sie eine wirksame, modifizierte Unterlassungserklärung an und führen den gesamten Schriftverkehr mit Fareds – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir unterrichten Sie über jeden Schritt und sagen Ihnen, was als nächstes zu tun ist.

Setzen Sie auf jahrelange Erfahrung im Bereich des Urheberrechts. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.

 

 

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0621-39182022
info@mp3abmahnung.de