Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner erhalten?
Die Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner hat Ihnen eine Abmahnung wegen Filesharings geschickt und fordert Sie auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ihnen wird angeboten, die Sache schnell und außergerichtlich durch Zahlung eines Betrages von mehreren hundert Euro zu erledigen? Dann sollten Sie jetzt Ruhe bewahren und nicht voreilig handeln!
Wir können auf das Know-How aus der Bearbeitung von mehreren tausend Abmahnungen im Bereich des Filesharings zurückgreifen und wissen daher genau, was jetzt zu tun ist und wie Sie sich fühlen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles. Wir helfen Ihnen, sich gegen die Forderungen der Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner zu wehren. Alles was Sie tun müssen, um uns zu beauftragen, finden Sie unter http://www.mp3abmahnung.de/erste-hilfe/.
Wer ist die Kanzlei Denecke von Haxthausen?
Die Kanzlei Denecke von Haxthausen mahnt bereits seit längerer Zeit insbesondere Musikwerke ab. Denecke von Haxthausen hat hierbei überwiegend Abmahnungen für die B1 Recordings und die Digirights Administration GmbH versendet:
In jüngster Zeit erreichten uns Abmahnungen für die Lieder Danza Kudoro (Lucenzo & Don Omar).
Warum wurden Sie von Denecke von Haxthausen abgemahnt?
Denecke von Haxthausen wirft Ihnen vor, ein Musikalbum oder mehre Lieder aus den deutschen Top-100-Single-Charts öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Im Rahmen einer Tauschbörse bzw. einem Filesharing-Netzwerk wurde festgestellt, dass über Ihren Anschluss das entsprechende Werk heruntergeladen werden konnte. Die Kanzlei Denecke von Haxthausen schreibt, dass dies beweissicher protokolliert sei.
Gibt es Besonderheiten?
Ja. Oftmals kommt es bei Abmahnungen aus einem Chart-C0ntainer (German Top-100 Singlecharts, Bravo Hits, The Dome, etc.) zu teuren Folgeabmahnungen! Aufgrund unserer Erfahrung können wir Sie beraten, welche Möglichkeiten es gibt, solche Folgeabmahnungen zu vermeiden.
Muss ich jetzt einen Anwalt einschalten?
Grundsätzlich besteht außergerichtlich kein Anwaltszwang. Wir erleben es aber nahezu jeden Tag, dass sich Internetnutzer an uns wenden, die eine falsche Unterlassungserklärung abgegeben haben und jetzt vor großen Problemen stehen. Für modifizierte Unterlassungserklärung gibt zahlreiche schlechte Muster im Internet. Das Problem: Ob Sie ein gutes oder schlechtes Muster haben, wissen Sie erst, wenn es zu spät ist. Eine ungeeignete Unterlassungserklärung kann zu einem teuren Verfügungsverfahren führen. Hier kommen schnell mehrere tausend Euro an Anwaltskosten zusammen. Experimente mit vorgefertigten Unterlassungserklärungen können daher sehr teuer werden und sollten vermieden werden. Deshalb sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt war, nicht unterschreiben, aber auch irgendwelche Muster aus dem Internet mit Vorsicht genießen. Überlassen Sie dies einem spezialisierten Rechtsanwalt, der genau weiß, was er tut. Die Rechtsanwälte Daniel Gönnheimer und Dr. Frank Zander können zusammen auf eine Erfahrung aus der Betreuung von mehreren tausend Abmahnungen im Bereich des Filesharings zurückgreifen.
Lohnt sich ein spezialisierter Anwalt?
Wir als auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisierte Anwälte helfen Ihnen in mehrfacher Hinsicht. Zum einen erhalten Sie kompetenten Rechtsrat und eine sichere Unterlassungserklärung. Zum anderen ist mit der Abgabe der Unterlassungserklärung die Sache keineswegs erledigt. Die abmahnende Kanzlei fordert oftmals weiterhin Schadensersatz bzw. Erstattung von Anwaltskosten. Insbesondere bei der Abwehr oder Reduzierung dieser Forderungen helfen wir Ihnen. In nahezu allen Fällen konnten wir für unsere Mandanten eine erhebliche Reduzierung der Forderung erreichen, auch eine völlige Zahlungsverweigerung kann erfolgsversprechend sein. Die Anwälte unserer Kanzlei haben zusammen Erfahrung aus der Betreuung von mehreren tausend Abmahnungen im Bereich des Filesharings und wissen genau, worauf es jetzt ankommt. Diese Erfahrung kommt Ihnen zu Gute.
Ich gebe einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und ignoriere alle weiteren Schreiben. So steht es schließlich auch in vielen Internet-Foren
Dieses Verhalten, welches man oft in Internet-Foren liest, ist in mehrfacher Hinsicht gefährlich:
Gerade zum Jahreswechsel 2011/2012 kam es vermehrt zu Klagen der abmahnenden Kanzleien. Es stimmt also nicht, dass man alle „Bettel-Briefe“ ignorieren sollte. Haben Sie überhaupt nichts zur Sache gesagt, haften Sie ggf. sogar, weil Sie Ihre Antwortpflicht verletzt haben.
Zum anderen muss man feststellen, dass es sehr oft nicht bei einer Abmahnung bleibt. Im Rahmen einer Abmahnung aus einem so genannten Chart-Container oder einer Compilation wie The Dome, Bravo Hits usw. gibt es einen weiteren Aspekt, den Sie bei Ihrem weiteren Verhalten beachten sollten: Solche Chart-Container oder Datei-Archive werden von Rechteinhabern sehr stark überwacht. Aus diesem Grund ist es sehr wahrscheinlich, dass es nicht nur bei einer Abmahnung bleibt, sondern Sie mit Folgeabmahnungen rechnen müssen. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen helfen, diese Folgeabmahnungen zu verhindern.
Noch Fragen?
Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung und rufen Sie uns an oder füllen Sie das untenstehende Kontaktformular aus. Die Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch unter http://www.mp3abmahnung.de/erste-hilfe/.

