Haben auch Sie eine Abmahnung von Daniel Sebastian erhalten? Hier erhalten Sie schnelle Hilfe!
Wer ist Daniel Sebastian?
Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin ist noch ein verhältnismäßig junger (=neuer) Anwalt auf dem Abmahnmarkt. Dennoch hat er in jüngster Zeit zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen. Bislang vertritt Daniel Sebastian überwiegend die DigiRights Administration GmbH und mahnt überwiegend Musikwerke ab. Unter anderem wurden folgende Musikwerke abgemahnt:
Kontor Top Of The Clubs Vol. 52
Chris Brown & Benny Benassi – Beautiful People
Die Atzen mit Nena – Strobo Pop
DJ Antoine vs. Timati feat Kalenna – Welcome to St Tropez
Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro
Martin Solveig & Dragonette – Hello
Allerdings haben wir auch Abmahnungen für Computerspiele erhalten, beispielsweise
City Bus Simulator Gold (für Aerosoft)
Warum wurden Sie von Daniel Sebastian abgemahnt?
Daniel Sebastian wirft Ihnen vor, ein Musikalbum oder mehre Lieder aus den deutschen Top-100-Single-Charts öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Im Rahmen einer Tauschbörse bzw. einem Filesharing-Netzwerk wurde festgestellt, dass über Ihren Anschluss das entsprechende Werk heruntergeladen werden konnte. Rechtsanwalt Daniel Sebastian stützt sich hier auf Angaben einer Ermittlungsfirma.
Gibt es Besonderheiten?
Ja. Oftmals sind die Werke, die Daniel Sebastian abmahnt bereits von anderen Kanzleien abgemahnt worden. Hier ist zum einen zu prüfen, ob überhaupt noch ein Unterlassungsanspruch besteht und vor allem – ob der Mandant, meist die DigiRights Administration GmbH tatsächlich die entsprechenden Rechte hat. Ist dies nicht der Fall, ist die Abmahnung ggf. unwirksam und löst keine Kostenpflicht aus.
Was will Daniel Sebastian von Ihnen?
Die Kanzlei fordert zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von unterschiedlich hohen Beträgen, die sich in der Regel bei 680 Euro bewegen. Allerdings gibt es auch Abmahnungen, die sich weit über 1.000 Euro bewegen, „Spitzenplatz“ nimmt eine Forderung von 4.800 Euro ein. Der Betrag wird nicht weiter aufgeschlüsselt. Für die Abgabe der Unterlassungserklärung setzt Daniel Sebastian eine kurze Frist, die Sie keinesfalls verstreichen lassen sollten.
Was ist jetzt zu tun?
Auch wenn Sie es nicht gewesen sind – ignorieren Sie die Abmahnung auf gar keinen Fall. Die Gerichte sprechen hier von der Antwortpflicht des Abgemahnten. Zunächst sollten Sie den Fall prüfen und sich erkundigen, ob – wenn nicht Sie das geschützte Werk heruntergeladen haben – den „Täter“ kennen. Als nächstes sollten Sie einen spezialisierten Anwalt aufsuchen, der Ihnen weitere Reaktionsmöglichkeiten nennen kann. In jedem Fall sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die kein Schuldanerkenntnis enthält, aber dennoch wirksam ist. So beseitigen Sie die Wiederholungsgefahr und reduzieren das Risiko, verklagt zu werden, erheblich.
Was können wir für Sie tun?
Wir sind seit Jahren spezialisiert im Urheberrecht tätig und haben bereits mehrere tausend Verfahren betreut. Wir kennen eigentlich jede Kanzlei, die in Deutschland urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharings ausspricht und haben täglich mit Abmahnungen wegen Filesharings, auch von Daniel Sebastian zu tun. Aufgrund dieser Spezialisierung profitieren Sie von einer schnellen, kompetenten und preiswerten Hilfe. In der Regel nehmen wir für eine geringe Pauschale Ihre Interessen im außergerichtlichen Bereich wahr. Wir fertigen für Sie eine wirksame, modifizierte Unterlassungserklärung an und führen den gesamten Schriftverkehr mit Daniel Sebastian – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir unterrichten Sie über jeden Schritt und sagen Ihnen, was als nächstes zu tun ist.
Setzen Sie auf jahrelange Erfahrung im Bereich des Urheberrechts. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.


