Haben auch Sie eine Abmahnung von Bindhardt Fiedler Zerbe erhalten? Hier erhalten Sie schnelle Hilfe!

Wer ist Bindhardt Fiedler Zerbe?

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden ist eine seit einigen Jahren im Bereich von Filesharing-Abmahnungen tätige Kanzlei. Bindhardt Fiedler Zerbe vertritt unter anderem:

Bushido und dessen Plattenfirma

Hanno Graf, Omar Davis Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon-Müller-Lerch und Jan Krouzilek (Produzenten/Komponisten der Gruppe Culcha Candela)

Warum wurden Sie von Bindhardt Fiedler Zerbe abgemahnt?

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe wirft Ihnen vor, ein Musikalbum oder mehre Lieder aus den deutschen Top-100-Single-Charts oder einem Sampler wie den Bravo Hits öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Im Rahmen einer Tauschbörse bzw. einem Filesharing-Netzwerk wurde festgestellt, dass über Ihren Anschluss das entsprechende Werk heruntergeladen werden konnte. Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe stützt sich hier auf Angaben einer Ermittlungsfirma.

Gibt es Besonderheiten?

Ja. Gerade bei Abmahnungen aus den German Top-100 Single-Charts und Samplern wie der Bravo Hits, drohen Folgeabmahnungen von anderen Rechteinhabern. Aufgrund unserer Erfahrungen in diesem Bereich kennen wir die aktuellen Abmahnungen und können Sie beraten, wie man hier ggf. weitere Abmahnungen vermeiden kann.

Was will die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe von Ihnen?

Die Kanzlei fordert zum einen die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von unterschiedlich hohen Beträgen, die sich in der Regel zwischen 400 und 800 Euro bewegen. Für die Abgabe der Unterlassungserklärung setzt die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe eine kurze Frist, die Sie keinesfalls verstreichen lassen sollten. Allerdings sind auch Vertragsstrafen-Verfahren der Kanzlei bekannt. Verstößt jemand gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung, kann eine Vertragsstrafe gefordert werden.

Was ist jetzt zu tun?

Auch wenn Sie es nicht gewesen sind – ignorieren Sie die Abmahnung auf gar keinen Fall. Die Gerichte sprechen hier von der Antwortpflicht des Abgemahnten. Zunächst sollten Sie den Fall prüfen und sich erkundigen, ob – wenn nicht Sie das geschützte Werk heruntergeladen haben – den „Täter“ kennen. Als nächstes sollten Sie einen spezialisierten Anwalt aufsuchen, der Ihnen weitere Reaktionsmöglichkeiten nennen kann. In jedem Fall sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die kein Schuldanerkenntnis enthält, aber dennoch wirksam ist. So beseitigen Sie die Wiederholungsgefahr und reduzieren das Risiko, verklagt zu werden, erheblich.

Was können wir für Sie tun?

Wir sind seit Jahren spezialisiert im Urheberrecht tätig und haben bereits mehrere tausend Verfahren betreut. Wir kennen eigentlich jede Kanzlei, die in Deutschland urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharings ausspricht und haben nahezu täglich mit Abmahnungen von Bindhardt Fiedler Zerbe zu tun. Aufgrund dieser Spezialisierung profitieren Sie von einer schnellen, kompetenten und preiswerten Hilfe. In der Regel nehmen wir für eine geringe Pauschale Ihre Interessen im außergerichtlichen Bereich wahr. Wir fertigen für Sie eine wirksame, modifizierte Unterlassungserklärung an und führen den gesamten Schriftverkehr mit Bindhardt Fiedler Zerbe – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir unterrichten Sie über jeden Schritt und sagen Ihnen, was als nächstes zu tun ist.

Setzen Sie auf jahrelange Erfahrung im Bereich des Urheberrechts. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen auch im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung.